Teilnahme-voraussetzungen

Nicht jedes Kind kann automatisch an einer Studie teilnehmen. Damit BEPPO sicher durchgeführt werden kann und die Ergebnisse verlässlich sind, gibt es klare Voraussetzungen für die Teilnahme.

Auf dieser Seite erfahren Sie,

  • wer an der BEPPO-Studie teilnehmen kann,
  • in welchen Fällen eine Teilnahme nicht möglich ist,
  • und wie der Ablauf der Teilnahme konkret aussieht.

So erhalten Sie einen guten Überblick und können besser einschätzen, ob BEPPO grundsätzlich für Ihr Kind infrage kommt.
Bei offenen Fragen steht Ihnen das Behandlungsteam in der Klinik jederzeit zur Seite.

Ein junges krebskrankes Mächen, das sich in einem Raum mit vielen Übungsutensilien befindet und mit einem Ball spielt Ein kleiner Austronaut, der auf dem Boden sitzt und sich zu seinen Füßen streckt und dehnt

Einschlusskriterien

Ein Kind oder ein*e Jugendliche*r kann an der BEPPO-Studie teilnehmen, wenn:

  • das Kind oder Jugendlicher zwischen 3 und 18 Jahre alt ist
  • eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde
  • die Diagnose nicht länger als 6 Wochen zurückliegt
  • eine kurative Behandlung geplant ist (also eine Therapie mit dem Ziel der Heilung)
  • das Kind aktuell eine medizinische Krebstherapie erhält oder diese kurz bevorsteht

Ausschlusskriterien

Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn:

  • keine medizinische Krebstherapie durchgeführt wird
  • körperliche oder seelische Einschränkungen bestehen, die eine sichere Teilnahme an Bewegung oder an den Untersuchungen nicht erlauben
  • die Familie nicht gesetzlich krankenversichert ist
  • die Krankenversicherung nicht in Deutschland besteht

Das Studienteam prüft diese Punkte sorgfältig und bespricht sie offen mit den Familien.

Zwei krebskranke Kinder, die im Patientenzimmer an einem Seilzug spielen

Ablauf der Teilnahme

Schritt 01

Ansprache in der Klinik

Kinder und Jugendliche, die neu an Krebs erkrankt sind, werden in der Klinik über BEPPO informiert. Familien haben ausreichend Zeit, Fragen zu stellen und in Ruhe zu entscheiden.

Schritt 02

Einverständnis & erste Untersuchungen

Nach Zustimmung finden erste Tests statt. Diese zeigen, wie es dem Kind zu Beginn der Behandlung körperlich und im Alltag geht.

Schritt 03

Zuteilung per Zufall

Danach erfolgt eine zufällige Zuteilung:

  • entweder zur BEPPO-Bewegungstherapie
  • oder übliche Versorgung: die unterstützenden Angebote, die an der jeweiligen Klinik normalerweise bestehen. An manchen Kliniken gibt es auch ein Bewegungsangebot.

Dieses Vorgehen ist wichtig, um die Ergebnisse wissenschaftlich vergleichen zu können.

Schritt 04

Bewegung über 6 Monate

Kinder in der BEPPO-Gruppe erhalten:

  • 3-5 Bewegungseinheiten pro Woche
  • in der Klinik und – wenn das Kind zu Hause ist – auch per Telemedizin
  • zusätzlich Bewegungsberatungen für die Familie

Oder 6 Monate die übliche Versorgung in der jeweiligen Klinik

Schritt 05

Begleitende Untersuchungen

Während der Teilnahme werden in regelmäßigen Abständen Untersuchungen durchgeführt. So kann beobachtet werden, wie sich Bewegung auf Kraft, Mobilität und Wohlbefinden auswirkt. Diese Termine werden, wenn möglich, immer an ohnehin erforderliche Klinikbesuche gekoppelt.